Geschäftsordnung

 

1. Zweck

Alle Maßnahmen dienen dazu, die Leistungsfähigkeit der Auerbacher Gewerbetreibenden zu erhalten und zu fördern. Gleichzeitig soll die Attraktivität Auerbachs als Einkaufsstadt erhöht werden.

 

2. Zusammenschluss/Name/Sitz

Die Mitglieder bilden in loser Form eine Interessengemeinschaft, die den Namen „Gewerbekreis Auerbach“ führt. Der Sitz ist Bensheim-Auerbach.

 

3. Mitglieder

Mitglied werden kann jeder Betrieb mit Hauptsitz und freizugänglichen Geschäftsräumen in Auerbach, in denen ein Gewerbe des Handels, Handwerks oder Dienstleistung ausgeübt wird. Firmen mit Hauptsitz außerhalb Auerbachs, die jedoch einen wesentlichen Teil ihrer Geschäftstätigkeit in Auerbach ausüben, können ebenfalls Mitglied werden. Filialbetriebe können aufgenommen werden. Von der Mitgliedschaft sind Betriebe mit Reisegewerbecharakter ausgeschlossen. Jeder Betrieb wird durch eine Führungskraft oder einen Inhaber vertreten.

 

4. Aufnahme

Eine Aufnahme kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen. Der Vorstand prüft auf Grundlage der Geschäftsordnung, ob der Antragsteller die Voraussetzung erfüllt. Nach Prüfung erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid.

 

5. Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich  150,00 €  und wird am 15. März und am 15. Sept. per Bankeinzug entrichtet. Die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 € wird bei Aufnahme fällig, hierfür wird das neue Mitglied in die Internetseite des Gewerbekreises aufgenommen. Das Vorliegen der Einzugsermächtigung ist die Voraussetzung für die Aufnahme im Gewerbekreis. Bei Rücklastschriften durch die beauftragte Bank wird das jeweilige Mitglied auf den Zahlungsrückstand hingewiesen. Bei einem Zahlungsrückstand von einem Jahresbeitrag entscheidet der Vorstand über eine weitere Mitgliedschaft. Sämtliche Gebühren im Zusammenhang mit Beitragsrückständen gehen zu Lasten des Mitgliedes

 

6. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung besteht aus einem dreiköpfigen Gremium, dem repräsentativen, strategischen sowie kaufmännischen Geschäftsführer. Der Geschäftsführung untergeordnet sind der Rechner, der Schriftführer, der Pressesprecher und mindestens 2 Beisitzer. Arbeitsgruppen und Ausschüsse können gebildet werden.

 

7. Beschlussfassung

Beschlüsse zur Tagesordnung bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine Ausnahme bildet die unter Punkt 4 genannte Beschlussfassung. Die Aufnahme neuer Tagesordnungspunkte erfordert ebenfalls die 2/3 Mehrheit. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zur Tagesordnung schriftlich beim Sprecher zu stellen.

 

8. Neuwahlen

Die Geschäftsführung wird für die Dauer von 2 Jahren im ersten Quartal des laufenden Jahres gewählt.

 

9. Austritt

Ein Austritt kann jederzeit zum Quartalsende erfolgen. Die Erklärung muss in jedem Fall schriftlich an den Sprecher gegeben werden. Bei Geschäftsauflösung, Veräußerung, Inhaberwechsel oder Verlegung der Geschäftsräume außerhalb Auerbachs erlischt die Mitgliedschaft.

 

10. Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung kann auf Antrag mit 2/3 der anwesenden Mitglieder geändert werden.

 

11. Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung wurde von allen Mitgliedern einstimmig in der Mitgliederversammlung vom 7.2.1985 beschlossen. Änderungen im Februar 1989 (§3 und 6), im Mai 1991 (§4), im April 1995 (§5), im Feb. 1999 (§6 und §9) im Mai 2001 (§4, §5 u. §9) im Mai 2005 (§5) im Febr. 2011 (§5) und im April 2016 (§6)

Bensheim-Auerbach, 12.04.2016

 

 

 

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